A Allgemeine Bestimmungen

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Verträge, die über die Plattform der Gastro-MIS zwischen der

      Gastro-MIS GmbH
      Lohenstr. 8, 82166 Gräfelfing
      Tel.-Nr. : + 49 (89) 8 98 78 69 -200
      Fax-Nr.: + 49 (89) 8 98 78 69 -220
      E-Mail: [email protected]
      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 123712,
      vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Mirco Till, Stefanie Milcke,
      USt-Identifikations-Nr.: DE 199331962
      - im Folgenden „Gastro-MIS“ -

      und dem Kunden geschlossen werden sowie für Verträge, die von den Parteien nicht über diese Plattform geschlossen werden, insbesondere für Dienstleistungsverträge. Für Verträge mit Zwischenhändlern, die vom Kunden über die Plattform der Gastro- MIS geschlossen werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zwischenhändler.

    2. Die nachfolgenden besonderen Bestimmungen unter Buchst. B (und ggf. Folgende) gehen bei Abweichungen den vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen unter Buchst. A vor. Der Vorrang gegenüber den Allgemeinen Bestimmungen unter Buchst. A gilt entsprechend für die getroffenen Vereinbarungen in den außerhalb der Plattform geschlossenen Verträgen.
    3. Kunde kann nur ein Unternehmer gemäß § 14 BGB sein. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    4. Alle zwischen Gastro-MIS und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeine Bestimmungen A, Besondere Bestimmungen B und ggf. Folgende), der schriftlichen Vertragsbestätigung und der Annahmeerklärung sowie den ggfs. separat zwischen der Gastro-MIS und dem Kunden geschlossenen Verträgen.
    5. Die AGB des Kunden kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, Gastro-MIS hat den AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Gastro-MIS die AGB des Kunden bekannt sind und Gastro-MIS diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Spätestens mit Beginn der Nutzung von Software oder Hardware der Gastro-MIS gelten diese AGB vom Kunden unter Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB als anerkannt. Den Verzicht des Kunden auf seine eigenen AGB nimmt Gastro-MIS vorab an.
    6. Bei Einmalkauf oder Miete/Abo über einen Zwischenhändler ist Vertragspartner der Gastro-MIS GmbH der jeweilige Zwischenhändler. Dieser ist berechtigt, bestimmte Produkte der Gastro-MIS GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiter zu verkaufen. Vertragspartner des Kunden ist nicht die Gastro-MIS, sondern der jeweilige Zwischenhändler. In diesem Fall gelten gegenüber dem Kunden nicht die AGB der Gastro-MIS, sondern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zwischenhändlers. Die Liste der berechtigen Zwischenhändler ist unter https://www.amadeus360.de/partner/fachhandelspartner/ einsehbar.
  2. Registrierung, Kundenkonto
    1. Der Kunde hat sich auf der Plattform der Gastro-MIS mit seinem vollständigen Namen, Anschrift sowie Email-Adresse zu registrieren. Die Registrierung ist kostenlos.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Registrierung mit richtigem Namen, richtiger Anschrift und richtiger Emailadresse vorzunehmen. Für das Fall von unrichtigen oder unvollständigen Angaben durch den Kunden ist Gastro-MIS berechtigt, das Kundenkonto ohne Einhaltung einer Frist zu löschen.
    3. Nach der Registrierung erhält der Kunde per E-Mail ein eigenes Kundenkonto mit Benutzername und Passwort (Zugangsdaten) übermittelt. Die Zugangsdaten dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vom Kunden sicher aufzubewahren. Für den Fall eines Missbrauchs behält sich Gastro-MIS die Löschung des Kundenkontos sowie die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
    4. Das Abmelden eines Kundenkontos kann vom Kunden selbst in seinem Kundenkonto vorgenommen werden.
  3. Besondere Bestimmungen für Produktkategorien

    Besondere Bestimmungen für die einzelnen Produktkategorien sind im Teil B) dieser AGBs beschrieben.

  4. Vertragsschluss und Vertragsarten, Zwischenhändler
    1. Die Angebote der Gastro-MIS sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde kann aus dem Sortiment der Gastro-MIS Produkte frei wählen. Dazu gehören unter anderem
      • Alle Module der LINA Produktwelt im Software as a Service Model
      • Softwareprodukte zur Installation auf den eigenen Systemen (on Premise)
      • Hardware wie z.B. TSE-Hardware Module
      • Dienstleistungen wie z.B. Buchhaltungsdienstleistung oder Individualprogrammierung

      Für alle Produkte gelten besondere Bedingungen, die im Teil B) dieser AGBs beschrieben sind. Auf der Plattform der Gastro-MIS gibt der Kunde durch Klicken auf den Button „jetzt zahlungspflichtig abonnieren“ bzw. „jetzt zahlungspflichtig mieten“ bzw. „jetzt zahlungspflichtig kaufen“ oder „Ja, kostenpflichtig buchen“. einen verbindlichen Antrag zum Kauf/zur Miete/zum Abonnement der Waren/Module ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

    2. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Aktivieren einer Checkbox „AGB akzeptieren“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Weiterhin muss der Kunde durch Aktivieren einer Checkbox „Bestellung als Unternehmer“ den Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestätigen.
    3. Gastro-MIS schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Gastro-MIS eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar, es sei denn darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Gastro-MIS zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Vertragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Vertragsbestätigung) dem Kunden von Gastro-MIS auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) übermittelt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
    4. Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht Gastro-MIS von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Gastro-MIS wird den Kunden unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen zurückerstatten.
  5. Preise, Transportkosten, Zahlungsbedingungen
    1. Sofern im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der Gastro-MIS zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
    2. Transportkosten sind in den Preisangaben auf der Plattform angegeben. Der Preis zuzüglich Umsatzsteuer und anfallender Transportkosten wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor der Kunde die Bestellung absendet.
    3. Alle Produkte der Gastro-MIS werden in einer oder mehrerer der folgenden Abrechnungsmöglichkeiten angeboten. Welche Abrechnungsmöglichkeit beim jeweiligen Produkt zur Verfügung steht wird beim Kaufen oder Buchen der Produkte angezeigt.
      1. Einmalkauf direkt von der Gastro-MIS GmbH: Ein einmaliger Preis wie angegeben wird zum Bestellzeitpunkt fällig. Die Zahlung erfolgt über eines der angegebenen Zahlungsmittel.
        Es gilt die jeweils zum Vertragsschluss gültige Preis- und Konditionenaufstellung der Gastro-MIS, die über die Webseite https://www.amadeus360.de erreichbar ist bzw. die gesondert zwischen Gastro-MIS und dem Erwerber getroffene schriftliche Vereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich netto, d.h. zuzüglich der ggfs. gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
        Die Zahlung des Kaufpreises ist mit der Bereitstellung der Vertragssoftware zum Download und Mitteilung des Lizenzschlüssels an den Erwerber fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung per Lastschrift zu zahlen.
        Andere Zahlungsmethoden als Zahlung per Lastschrift bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen der Gastro-MIS GmbH und dem Erwerber.
        Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Erwerber in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Gastro-MIS behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
        Dem Erwerber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
      2. Einmalkauf über einen Zwischenhändler: In diesem Fall gelten gegenüber dem Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zwischenhändlers gemäß Buchst. A, Ziffer 3.5,, insbesondere auch in Bezug auf Preise, Transportkosten und Zahlungsbedingungen.
      3. Miete/Abo direkt von der Gastro-MIS GmbH: Produkte werden mit Vertragsabschluss entweder monatlich im Voraus oder jährlich im Voraus berechnet. Die Zahlung erfolgt über das jeweils angegebene Zahlungsmittel. Die vereinbarte Vergütung für die Nutzung der Vertragssoftware ist jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. Gastro-MIS erteilt ausschließlich elektronische Rechnungen, die per E-Mail versandt werden oder im Portal zum Download bereitstehen.
        Die Vergütung von Gastro-MIS wird durch Abbuchung des gewählten Zahlungsmittels seitens Gastro-MIS beim Kunden beglichen. Eine vom Kunden Gastro-MIS erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Handlungen und Maßnahmen vorzunehmen, so dass Gastro-MIS die Abbuchung der ihr geschuldeten Beträge von dem hinterlegten Zahlungsmittel möglich ist. Der Kunde hat die entstehenden Kosten zu tragen, die infolge einer Rücklastschrift mangels Kontodeckung oder wegen vom Kunden unrichtig übermittelter Bankdaten entstehen.
        Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden steht Gastro-MIS der gesetzliche Verzugszins zu. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt Gastro-MIS vorbehalten.
        Befindet sich der Kunde mindestens einen Monat mit einem Betrag im Zahlungsverzug, der mindestens einer vollen Monatsvergütung entspricht, ist Gastro-MIS nicht mehr zu Vorleistungen verpflichtet und berechtigt, die Nutzung der Software zu sperren; das Recht von Gastro-MIS zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mindestens einen Monat mit einem Betrag, der mindestens einer vollen Monatsvergütung entspricht, in Verzug ist.
        Gastro-MIS ist dazu berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu ändern. Der Änderungszeitpunkt und die Höhe der Anpassung sind dem Kunden mindestens 3 Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitzuteilen. Die Änderung darf jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss oder nach der letzten Vergütungserhöhung erfolgen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag vorzeitig unter Einhaltung der vereinbarten Form auf den Zeitpunkt der Vergütungsänderung zu kündigen, wenn die Preisänderung zu einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 10 % führt.
      4. Miete/Abo über einen Zwischenhändler: In diesem Fall gelten gegenüber dem Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zwischenhändlers gemäß Buchst. A, Ziffer 3.5,, insbesondere auch in Bezug auf Preise, Transportkosten und Zahlungsbedingungen.
    4. Gastro-MIS arbeitet mit dem Zahlungsdienstleister Adyen N.V. German Branch, Friedrichstraße 63, Eingang Mohrenstraße 17 in 10117 Berlin, E-Mail [email protected], Tel. Nr.: +49 30 30808105 (www.adyen.com/de_DE/) zusammen. Soweit der Kunde eine Zahlungsart auswählt, die von Adyen angeboten wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung über Adyen. Für die Zahlungsabwicklung über Adyen gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adyen. Der Kunde muss mit der Auswahl einer von Adyen angebotenen Zahlungsart die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adyen akzeptieren.
  6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
    1. Für die unter 5.3.1 und 5.3.3 beschriebenen Zahlungsbedingungen ist der Kunde nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen der Gastro-MIS aufzurechnen, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
    2. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  7. Geheimhaltung
    1. Gastro-MIS und der Kunde sind verpflichtet, Kenntnisse, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag übereinander, bezüglich ihrer Geschäftsbetriebe, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, oder bezüglich der Vertragssoftware erlangt haben, streng vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind oder eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Die Kenntnisse dürfen nur für Zwecke des Vertrages verwendet werden.
    2. Die Gegenstände des Vertrages, insbesondere die Vertragssoftware und Unterlagen bzw. Informationen hierzu, sind vom Kunden vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
    3. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung dauern auch nach Beendigung des Vertrages fort.
  8. Haftung
    1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden besonderen Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Gastro-MIS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Gastro-MIS haftet dem Kunden auf Schadensersatz
      • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Gastro-MIS, eines der gesetzlichen Vertreter der Gastro-MIS oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen,
      • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gastro-MIS, eines der gesetzlichen Vertreter der Gastro-MIS oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen,
      • nach dem Produkthaftungsgesetz,
      • soweit Gastro-MIS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
      • Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf, haftet Gastro-MIS für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens.
      • Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung von Gastro-MIS für anfängliche Mängel, soweit nicht die vorstehenden Haftungsbestimmungen Anwendung finden.
      • Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Gastro-MIS.
  9. Schriftformklausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
    1. Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
    2. Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München.
    4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

B Besondere Bestimmungen betreffend Nutzung von Software im SaaS-Modell

  1. Geltungsbereich

    Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Nutzung von Software der Gastro-MIS im sogenannten SaaS- (Software as a Service)Modell. Ergänzend gelten die allgemeinen Bestimmungen unter Buchst. A.

  2. Funktionsweise der SaaS – Module
    1. Alle Module der LINA – Produktwelt sind über das Portal https://app.lina.de buchbar und können dort auch wieder gekündigt werden. Die Funktionalität des jeweiligen Moduls steht dem Kunden ebenfalls über dieses Portal zur Verfügung.
    2. Einige Module stellen dem Kunden so genannte Content-Plugins zur Verfügung, welche der Kunde auf seiner Website einbinden kann. Auf diese Weise kann der Kunde wiederum seinen Kunden (Endkunden) über seine Website Leistungen anbieten und verkaufen. Verfügbare Content-Plugins sind.
      • Modul Online-Gutscheine: Ermöglicht dem Kunden auf seiner Homepage Gutscheine zu verkaufen.
      • Modul LINA Shop: Ermöglicht dem Kunden auf seiner Homepage einen Webshop zu betreiben.
      • Modul Selfordering: Ermöglicht dem Kunden auf seiner Homepage eine Menükarte für die Bestellung seiner Endkunden am Tisch darzustellen.
    3. Wird von einem Modul ein Content-Plugin zur Verfügung gestellt so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die für den Verkauf der Produkte über dieses Plugin geltenden AGBs des Kunden für den Endkunden erreichbar sind. Der Kaufvertrag wird zwischen dem Kunden und dem Endkunden geschlossen. Die Gastro-MIS stellt lediglich die Technik für den Verkauf bereit. Die Gastro-MIS geht keinerlei Vertrag mit dem Endkunden ein und schuldet keine über ein Content-Plugin verkaufte Lieferung oder Leistung. Für alle über ein Content-Plugin abgeschlossenen Kaufverträge mit dem Endkunden gelten ausschließlich die AGBs und die Datenschutzerklärungen des Kunden. Alle Content-Plugins sind „White-Label-Lösungen“, die Gastro-MIS tritt also an keiner Stelle in Erscheinung.
    4. Werden vom Kunden Produkte über ein Content-Plugin verkauft so hat der Kunde die Möglichkeit, verschiedene Zahlungsanbieter einzubinden. Über diese Zahlungsanbieter kann der Endkunde die gekauften Produkte bezahlen. Die Verträge über die Zahlungsabwicklung müssen direkt zwischen Kunden und Zahlungsdienstleister geschlossen werden. Die Gastro-MIS stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zum Einbinden der Zahlungsdienstleister in das jeweilige Content-Plugin.
  3. Pflichten der Gastro-MIS
    1. Gastro-MIS vermietet an den Kunden die Nutzung der Vertragssoftware im Wege einer SaaS-Lösung. Die Funktionalität und der Umfang der Software ergeben sich aus der Beschreibung der Vertragssoftware. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die aktuellste Version der Software.
    2. Die Vertragssoftware wird auf den Servern der Gastro-MIS gehostet und über das Internet zur Nutzung bereitgestellt. Der Kunde erhält durch einen Account die Berechtigung, die auf zentralen Servern von Gastro-MIS gehostete Vertragssoftware zu den Bedingungen des Vertrages zu nutzen.
    3. Die Vertragssoftware steht an sieben Tagen der Woche jeweils 24 Stunden zu Verfügung. Zur weiteren Beschreibung des Service Level Agreements wird auf die besonderen Bestimmungen unter Buchst. B Ziffer 6.2 verwiesen.
    4. Gastro-MIS sichert ihre Server regelmäßig (tägliche Backups) und wirkt so einem Datenverlust entgegen. Gleichzeitig sichert Gastro-MIS ihre Server mit zumutbarem technischem und wirtschaftlichem Aufwand gegen Eingriffe Unbefugter. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher sowie sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten durch den Kunden ist Gastro-MIS jedoch nicht verantwortlich.
    5. Dem Kunden steht ein kostenloser Produktsupport unter https://support.gastro-mis.de zur Verfügung; eingehende Anfragen werden von Gastro-MIS an den Wochentagen Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage, regelmäßig innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
    6. Gastro-MIS erbringt während der Vertragslaufzeit folgende zusätzliche Leistungen:
      • Fortentwicklung: Gastro-MIS entwickelt die Vertragssoftware in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt diese an geänderte Anforderungen an, bearbeitet Fehler, um die geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten, und überlässt dem Kunden hieraus entstehende neue Versionen der Vertragssoftware. Sämtliche Updates und Versionserweiterungen sind Bestandteil der Vertragssoftware.
      • Störungshilfe: Gastro-MIS unterstützt den Kunden durch Hinweise zur Fehlervermeidung, zur Fehlerbeseitigung und zur Fehlerumgehung. Insbesondere berät Gastro-MIS den Kunden über sämtliche Funktionen der Vertragssoftware.
      • Informationen: Gastro-MIS unterrichtet den Kunden über geplante neue Programmstände und über Programmerweiterungen.
  4. Pflichten des Kunden
    1. Die Vertragssoftware wird dem Kunden am Routerausgang der zentralen Server von Gastro-MIS zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Anbindung an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Instandhaltung der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden obliegen ausschließlich dem Kunden. Für die Vertragssoftware gelten die über https://gastro-misgmbh.freshdesk.com/support/solutions/articles/36000168009 abrufbaren Systemvoraussetzungen, welche dem Kunden bekannt sind.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, Gastro-MIS Mängel an der Vertragssoftware oder Einschränkungen in deren Verfügbarkeit unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bevor der Kunde die Software in seinem Betrieb nutzt, testet er diese auf Mangelfreiheit und auf Kompatibilität in seinem IT- System. 
    3. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware, auch durch Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen, alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere unter Nutzung der Vertragssoftware keine illegalen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte veröffentlicht bzw. Dritten bereitgestellt, und keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde Gastro-MIS von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Des Weiteren ist Gastro-MIS berechtigt, den Zugang des Kunden zur Vertragssoftware vorübergehend oder endgültig zu sperren.
  5. Rechte
    1. Gastro-MIS räumt dem Kunden das Recht ein, die Vertragssoftware während der Dauer des SaaS (Software as a Service) Vertrages in seinem vertraglich vereinbarten Geschäftsbetrieb und für seinen vertraglich vereinbarten Geschäftsbetrieb bzw. in seinen vertraglich vereinbarten Geschäftsbetrieben und für seine vertraglich vereinbarten Geschäftsbetriebe zu nutzen (Lizenz). Es handelt sich um ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit zeitlich beschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzfähiges, insbesondere nicht vermietbares und verleasbares, und sachlich beschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. Sämtliche Rechte an der Vertragssoftware, insbesondere Urheberrechte, verbleiben bei Gastro-MIS. Vorstehendes gilt entsprechend für die Marke „LINA“ und sonstige mit der Bezeichnung verbundene gewerbliche Schutzrechte.
    2. Jegliche Veränderung der Vertragssoftware, eine Weitergabe an Dritte (auch im Rahmen eines Outsourcings oder eines Unternehmensverkaufes), die Überlassung der Nutzung der Vertragssoftware an Dritte, die Nutzung der Vertragssoftware für Dritte und die Nutzung in einem anderen Betrieb des Kunden als dem vertragsgegenständlichen bzw. den vertragsgegenständlichen sind ausgeschlossen. Die Vertragssoftware darf nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung gemäß Produktbeschreibung genutzt werden. Insbesondere sind das ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren), die Rückübersetzung (Dekompilierung) von Programmcodes in eine andere Darstellungsform und die sonstige Bearbeitung der Vertragssoftware untersagt, sofern nicht gemäß einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung vorstehende Handlungen zulässig sind. Der Kunde hat die von der Gastro-MIS bekannt gegebenen Zugangsdaten streng geheim zu halten und Gastro-MIS unverzüglich zu unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt geworden sind.
    3. Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, sicher zu stellen, dass jeder Nutzer der Vertragssoftware den SaaS- (Software as a Service) Vertrag einschließlich dieser AGB einhält und die Vertragssoftware nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang genutzt wird.
    5. Gastro-MIS weist darauf hin, dass Verstöße gegen Urheberrecht und sonstige Rechte zum Schutz geistigen Eigentums Schadensersatzpflichten und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können.
  6. Gewährleistung
    1. Gastro-MIS gewährleistet, dass der Kunde durch die Verwendung der Vertragssoftware keine Rechte Dritter verletzt. Werden Ansprüche wegen der Verletzung Rechte Dritter gegen den Kunden infolge der vertragsgemäßen Verwendung der Vertragssoftware geltend gemacht, ist Gastro-MIS verpflichtet, den Kunden von derartigen Ansprüchen unverzüglich freizustellen, sofern Gastro-MIS alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Gastro-MIS hat nach ihrer Wahl dem Kunden Lizenzen Dritter zu verschaffen oder eine andere der Vertragssoftware gleichwertige Software zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Geltendmachung dieser Freistellung und Ansprüche des Kunden setzt voraus, dass der Kunde Gastro-MIS unverzüglich und schriftlich von der Geltendmachung von Rechtsverletzungen durch Dritte in Kenntnis gesetzt hat und dass Gastro-MIS die Verhandlungen mit dem Dritten auch im Namen des Kunden führen und uneingeschränkt alle notwendigen Verteidigungsmaßnahmen (einschließlich der Prozessführung) vornehmen kann. Vorgenannte Verpflichtungen von Gastro-MIS entfallen, wenn die Ansprüche Dritter auf Modifizierungen und/oder Abänderungen der Vertragssoftware durch den Kunden oder auf dem Einsatz der Vertragssoftware unter nicht bestimmungsgemäßen Einsatzbedingungen beruhen.
    2. Dem Kunden ist bekannt, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass diese für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist und beim Kunden die in der Produktbeschreibung angegebenen Systemvoraussetzungen für die Vertragssoftware gegeben sein müssen (vgl. die besonderen Bestimmungen unter Buchst. B Ziffer 3.1). Es werden daher folgende Fehlerklassen und Reaktionszeiten vereinbart:
      • Fehlerklasse 1: Betriebsverhindernde Fehler: Der Fehler verhindert den Geschäftsbetrieb beim Kunden; eine Umgehungslösung liegt nicht vor: Gastro-MIS beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Stunden nach Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung und setzt sie mit Nachdruck bis zur Beseitigung des Fehlers fort, soweit zumutbar auch außerhalb der üblichen Geschäftszeit (Mo-Fr 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, außer an Feiertagen).
      • Fehlerklasse 2: Betriebsbehindernde Fehler: Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb beim Kunden erheblich; die Nutzung der Software ist jedoch mit Umgehungslösungen oder mit temporär akzeptablen Einschränkungen oder Erschwernissen möglich: Gastro-MIS beginnt bei Fehlermeldung vor 10.00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am gleichen Tag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des nächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der üblichen Arbeitszeit fort. Gastro-MIS kann zunächst eine Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
      • Fehlerklasse 3: Sonstige Fehler: Gastro-MIS beginnt innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung. Oder Gastro-MIS beseitigt den Fehler erst mit dem nächsten Programmstand, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
    3. Gastro-MIS hat das Recht, den Zugang zur Vertragssoftware vorübergehend einzuschränken oder aufzuheben, wenn außergewöhnliche technische Gründe (z. B. Viren, Systemstörungen) die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Unversehrtheit des Netzes, der Software oder der Daten gefährden.
    4. Von den vorstehenden Regelungen ausgenommen sind Ausfälle, die Gastro-MIS vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
    5. Gelingt es Gastro-MIS nicht, Mängel in ihrem Verantwortungsbereich nach vorstehender Ziffer 6.2 durch Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu beheben, so hat der Kunde das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Gelingt es Gastro-MIS nicht, dem Kunden im Sinne der Verpflichtung aus vorstehender Ziffer 6.1 mit angemessenem Aufwand Lizenzen Dritter zu verschaffen oder eine andere der Vertragssoftware gleichwertige Software zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, so haben beide Parteien das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Für die Haftung von Gastro-MIS gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen der Kündigung gilt die allgemeine Bestimmung zur Haftung in Buchst. A Ziffer 8.
    6. Eine weitere Gewährleistung von Gastro-MIS ist ausgeschlossen. Insbesondere ist dem Kunden bekannt und er ist damit einverstanden, dass die Nutzbarkeit der Vertragssoftware im Rahmen von Buchst. B Ziffer 2.2 dieser besonderen Bestimmungen für den Kunden aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates, Upgrades und ähnlichem vorübergehend eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
  7. Preise und Zahlungen

    Abrechnungsmodi und Zahlungen erfolgen wie in den Allgemeinen Bestimmungen unter Buchst. A 5.3.3 beschrieben oder unter A 5.3.4 in Bezug genommen.

  8. Vertragsdauer, Kündigung, Folgen der Beendigung des Vertrages
    1. Verträge über die Nutzung von Software im SaaS-Modell haben eine Mindestlaufzeit im Rahmen des gewählten Abrechnungsmodels, einen Monat bei monatlicher Abrechnung oder ein Jahr bei jährlich Abrechnung. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit und nach jedem weiteren Verlängerungszeitraum jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. vor Ablauf des Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. Die Kündigung kann nur durch Kündigen des Moduls innerhalb der Plattform erfolgen.
    2. Das Recht der Parteien zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt durch vorstehende Bestimmung unberührt. Ein wichtiger Grund für die fristlose, außerordentliche Kündigung durch die Gastro-MIS ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde
      • sich mindestens einen Monat mit einem Betrag im Zahlungsverzug befindet, der mindestens einer vollen Monatsvergütung entspricht, oder
      • gegen eine bzw. mehrere Pflichten aus Buchst. B Ziffern 4.3, 5.2, 5.3 und 5.4 verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung fortsetzt.
    3. Kündigungen nach diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
    4. Endet der Vertrag, wird der Kunde die Vertragssoftware der Gastro-MIS in keiner Weise weiter für eigene Zwecke nutzen. Die Gastro-MIS ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Servern der Gastro-MIS zu sperren. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vollständig zu löschen. Die Gastro-MIS ist berechtigt, sämtlich vom Kunden eingetragenen Daten zu löschen, auch wenn diese für den Kunden unter gesetzliche Aufbewahrungsfristen fallen. Der Kunde kann diese Daten vor Vertragsende exportieren.
    5. Sämtliche Datenträger mit Kopien der Vertragssoftware und schriftliche Dokumentationen sind unaufgefordert an Gastro-MIS zurückzugeben bzw. zu löschen oder zu vernichten. Der Kunde hat in Textform zu versichern, dass er seiner Verpflichtung zur Rückgabe, Löschung und Vernichtung vollständig nachgekommen ist.
  9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

    Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU−Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Werden von unseren Kunden Leistungen beauftragt, die den Vorgaben der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVOunterliegen, gelten unsere ergänzenden Bedingungen zur Verarbeitung von Daten im Auftrag und werden Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten mit Abschluss als angenommen. An Dritte geben wir personenbezogene Daten des Kunden nur weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Durchführung unserer Lieferungen und Leistungen, erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Löschung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen. Für eine Geltendmachung der Ihm zustehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch wendet sich der Kunde an unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected]. Darüber hinaus enthält das allgemeine Merkblatt zum Datenschutz die ausführliche Beschreibung zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihren Rechten unter https://www.lina.de/datenschutz.

Besondere Bestimmungen betreffend die Nutzung von Software-Lizenzen im Abonnement sowie den Kauf von Software-Lizenzen

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Nutzung von Software-Lizenzen, welche auf dem System der Kunden installiert werden (on Premise). Ergänzend gelten die allgemeinen Bestimmungen unter Buchst. A.

I Gemeinsame Bestimmungen für Nutzung im Abonnement und Einmalkauf

  1. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand des Vertrags ist entweder
        1. die auf die Vertragslaufzeit unbefristete Überlassung von Softwareprodukten als Einmalkauf (Abrechnungsmodell wie unter Buchst.. A 5.3.1 oder 5.3.2 beschrieben)
        2. oder
        3. die befristete Überlassung von Softwareprodukten im Abonnement (Abrechnungsmodell wie unter Buchst. A 5.3.3 oder 5.3.4 beschrieben)

      nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung im Unternehmen des Kunden erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer I 2. Gastro-MIS gewährt dem Kunden für einen begrenzten Zeitraum (Abonnement) oder unbegrenzten Zeitraum (Einmalkauf) .den Gebrauch seiner Softwareprodukte und überlässt dem Kunden diese hierzu in ihrer jeweils aktuellsten Version.

    2. Gastro-MIS überlässt dem Kunden eine Kopie des vertragsgegenständlichen Programms in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger sowie die zugehörige Dokumentation unter https://support.gastro-mis.de/support/solutions/36000123446. Für den Fall, dass die Software mittels Lizenzschlüssel geschützt ist, erhält der Kunde den Lizenzschlüssel ausschließlich für die Nutzung der Software wie im vorliegenden Vertrag und der Dokumentation näher bestimmt.
    3. Die geschuldete Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus der Dokumentation.
    4. Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
      • Der Erwerber erhält von Gastro-MIS kostenlos Softwareaktualisierungen („Updates“) innerhalb der erworbenen Softwareversion. Etwaige Updates werden dem Erwerber von Gastro-MIS zum Download zur Verfügung gestellt.
      • Der Erwerber erhält von Gastro-MIS neue Softwareversionen („Upgrades“, größere Versionssprünge) im Abonnement kostenlos. Bei einem Einmalkauf sind Upgrades kostenpflichtig.
      • Die Hardware- und Softwareumgebung, innerhalb derer die Vertragssoftware einzusetzen ist, sind dem Kunden bekannt. Die Voraussetzungen für die Hardware- und Softwareumgebung sind auf der Webseite von Gastro-MIS unter https://support.gastro-mis.de/support/solutions/articles/36000226014-systemvoraussetzungen abrufbar.
  2. Rechteeinräumung, Schutz der Software
    1. Der Kunde erhält im Falle des Abonnements mit vollständiger Bezahlung der im Voraus zu entrichtenden vereinbarten Vergütung das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und zeitlich auf die Laufzeit des Abonnements beschränkte Recht zur Nutzung der Software im in diesem besonderen Bestimmungen eingeräumten Umfang. Der Kunde erhält im Falle des Einmalkaufs mit vollständiger Bezahlung der im Voraus zu entrichtenden Vergütung das nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Software im in diesem besonderen Bestimmungen eingeräumten Umfang. Vor vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen lassen der installierten Software.
    2. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen.
    3. Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch den Hersteller der Software oder den Lizenzgeber zugänglich gemacht werden.
    4. Über die in den vorstehenden Ziffern I 2.1 bis I 2.3 genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
    5. Der Kunde ist im Falle des Abonnements nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu unterlizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
    6. Im Falle des Einmalkaufs ist der Kunde berechtigt, die erworbene Kopie der Software unter Übergabe des Lizenzscheins und der Dokumentation einem Dritten dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder Gastro-MIS übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von Gastro-MISS wird der Kunde die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß dieser Ziffer I 2 vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu unterlizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
    7. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Lizenzgeber zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder dem Lizenzgeber auszuhändigen.
    8. Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.
  3. Preise, Zahlungen, Verzug

    Die Abrechnung der Software ist unter Buchst. A Ziff. 5. geregelt. Für on Premise Software können alle unter Buchst. A Ziffer 5. beschriebenen Abrechnungsmöglichkeiten genutzt werden.

  4. Urheberrechte
    1. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an der Vertragssoftware, insbesondere Urheberrechte, verbleiben beim Urheber.
    2. Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, sicher zu stellen, dass jeder Nutzer der Vertragssoftware die Nutzungsbedingungen gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragssoftware nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang genutzt wird.
    4. Gastro-MIS weist darauf hin, dass Verstöße gegen Urheberrecht und sonstige Rechte zum Schutz geistigen Eigentums Schadensersatzpflichten und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können.

II Bestimmungen für Nutzung im Abonnement

  1. Vertragsdauer, Kündigung, Folgen der Beendigung des Vertrages bei Abonnement
    1. Verträge über monatliche Software-Abonnements haben eine Mindestlaufzeit entsprechend der gewählten Abonnement-Laufzeit (einen Monat oder ein Jahr). Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit und nach jedem weiteren Verlängerungszeitraum jeweils um einen weiteren Monat/ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. vor Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
    2. Das Recht der Parteien zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt durch vorstehende Bestimmung unberührt. Ein wichtiger Grund für die fristlose, außerordentliche Kündigung durch die Gastro-MIS ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde
      • sich mindestens einen Monat mit einem Betrag im Zahlungsverzug befindet, der mindestens einer vollen Monatsvergütung entspricht, oder
      • gegen eine bzw. mehrere Pflichten aus Ziffer I 2 verstößt bzw. Nutzungsrechte dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und den Verstoß trotz Abmahnung fortsetzt.
    3. Kündigungen nach diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
    4. Endet der Vertrag, wird der Kunde die Vertragssoftware der Gastro-MIS in keiner Weise weiter für eigene Zwecke nutzen. Die Gastro-MIS ist berechtigt, die Nutzung der Vertragssoftware zu sperren. Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten vollständig zu löschen.
    5. Sämtliche Datenträger mit Kopien der Vertragssoftware und schriftliche Dokumentationen sind unaufgefordert an Gastro-MIS zurückzugeben bzw. zu löschen oder zu vernichten. Der Kunde hat in Textform zu versichern, dass er seiner Verpflichtung zur Rückgabe, Löschung und Vernichtung vollständig nachgekommen ist.
  2. Instandhaltung bei Abonnement
    1. Gastro-MIS leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Gastro-MIS wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lizenzgeber Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

III Bestimmungen für Einmalkauf

  1. Eigentumsvorbehalt für Eimalkauf
    1. Für einmalig gekaufte Software (Abrechnungsarten unter Buchst. A 5.3.1 und 5.3.2) behält sich die Gastro-MIS bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen das Eigentum an der verkauften Vertragssoftware vor.
    2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Vertragssoftware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Erwerber hat die Gastro-MIS GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die der Gastro-MIS GmbH gehörenden Vertragssoftware erfolgt.
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Erwerbers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Gastro-MIS GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Vertragssoftware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Die Gastro-MIS GmbH ist vielmehr berechtigt, lediglich die Vertragssoftware heraus zu verlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Erwerber den fälligen Kaufpreis nicht, darf die Gastro-MIS GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn die Gastro-MIS GmbH dem Erwerber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
    4. Der Erwerber ist bis auf Widerruf gemäß den nachfolgenden Bestimmungen befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Vertragssoftware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
    5. Die aus dem Weiterverkauf der Vertragssoftware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Erwerber schon jetzt gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Die Gastro-MIS GmbH nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer III 1.2 genannten Pflichten des Erwerbers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    6. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Erwerber neben der Gastro-MIS GmbH ermächtigt. Die Gastro-MIS GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Erwerber seinen Zahlungsverpflichtungen ihr gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und die Gastro-MIS GmbH den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer III 1.3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann die Gastro-MIS GmbH verlangen, dass der Erwerber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    7. Außerdem ist die Gastro-MIS GmbH in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Erwerbers zur weiteren Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragssoftware zu widerrufen.
    8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10%, wird die Gastro-MIS GmbH auf Verlangen des Erwerbers Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
  2. Gewährleistung bei Einmalkauf
    1. Gastro-MIS leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der erworbenen Software sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass
      • die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den unter I 1.7 genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder
      • die Vertragssoftware nicht entsprechend der Benutzerdokumentation installiert, konfiguriert, angewendet, unsachgemäß behandelt wird oder
      • die Vertragssoftware geändert oder modifiziert wird, ohne dass dieser hierzu eine Berechtigung kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gastro-MIS vorliegt.
    2. Die Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist der Gastro-MIS hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Gastro-MIS für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
      • Gastro-MIS ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Vertragssoftware übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen.
      • Gastro-MIS genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen technischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
      • Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet Gastro-MIS nach Buchst. A (Allgemeine Bestimmungen) Ziffer 8.
  3. Verjährung bei Einmalkauf
    1. Abweichend von § 438 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
    2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Erwerbers, die auf einem Mangel der Vertragssoftware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
    3. Schadensersatzansprüche des Erwerbers gemäß der Allgemeinen Bestimmungen unter Buchst. A (Allgemeine Bestimmungen), Ziffer 8 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
    4. Die Verjährung beginnt im vorliegenden Falle des Verkaufs mittels Download nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten nebst Lizenzschlüssel für den Downloadbereich.

D Besondere Bestimmungen betreffend den Verkauf von Hardware

  1. Geltungsbereich

    Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Verkauf von Hardware durch Gastro-MIS an Unternehmer (§ 14 BGB). Des Weiteren gelten ergänzend die Allgemeinen Bestimmungen unter Buchst. A.

  2. Lieferzeit/Warenverfügbarkeit/Lieferverzug
    1. Von Gastro-MIS angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt. Sofern für die jeweilige Ware in dem Online-Shop von Gastro-MIS keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 14 Tage ab Auftragsbestätigung.
    2. Sofern Gastro-MIS angegebene Lieferzeiten aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Gastro-MIS den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Hardware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Gastro-MIS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Gastro-MIS unverzüglich erstatten.
    3. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
    1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Gastro-MIS berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
    2. Gastro-MIS ist berechtigt, Teillieferungen in angemessenem Umfang zu erbringen.
    3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  4. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug, Widerruf Zertifikate
    1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der Gastro-MIS ab Lager zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
    2. Beim Versendungskauf trägt grundsätzlich der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung, es sei denn Gastro-MIS übernimmt im Hinblick auf das jeweilige Hardwareprodukt gemäß der für die Hardware geltenden Preisliste oder aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung die Transportkosten und/oder die Transportversicherung.
    3. Die Zahlung des Kaufpreises ist jeweils im Voraus fällig. Gastro-MIS erteilt ausschließlich elektronische Rechnungen, die per E-Mail versandt werden.
    4. Zahlungsmethoden sind . Eine vom Kunden Gastro-MIS erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen. Der Kunde hat die entstehenden Kosten zu tragen, die infolge einer Rücklastschrift mangels Kontodeckung oder wegen vom Kunden unrichtig übermittelter Bankdaten entstehen.
    5. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.  Gastro-MIS behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Gastro-MIS auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
    6. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Gastro-MIS nach vorheriger Androhung berechtigt, bestehende Zertifikate für die Hardware, insbesondere für die TSE, vom Hersteller widerrufen zu lassen.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Gastro-MIS aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält Gastro-MIS sich das Eigentum an den verkauften Waren vor.
    2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Gastro-MIS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die Gastro-MIS gehörenden Waren erfolgen.
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Gastro-MIS berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen sowie das Zertifikat vom Hersteller widerrufen zu lassen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Gastro-MIS ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Gastro-MIS diese Rechte nur geltend machen, wenn Gastro-MIS dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
    4. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß den nachfolgenden Bestimmungen befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
    5. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils der Gastro-MIS gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an Gastro-MIS ab. Gastro-MIS nimmt die Abtretung an. Die in der vorstehenden Ziffer 5.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    6. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben Gastro-MIS ermächtigt. Gastro-MIS verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Gastro-MIS gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und Gastro-MIS den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß der vorstehenden Ziffer 5.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so kann Gastro-MIS verlangen, dass der Kunde Gastro-MIS die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    7. Außerdem ist Gastro-MIS in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
    8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen von Gastro-MIS um mehr als 10%, wird Gastro-MIS auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
  6. Mängelansprüche des Kunden
    1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt
    2. Grundlage der Mängelhaftung von Gastro-MIS ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von Gastro-MIS (insbesondere auf deren Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
    3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die der Kunde Gastro-MIS nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt Gastro-MIS jedoch keine Haftung.
    4. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist Gastro-MIS hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Gastro-MIS für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
    5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Gastro-MIS zunächst wählen, ob Gastro-MIS Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht von Gastro-MIS, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Gastro-MIS ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt.
    6. Zahlungsmethoden sind Vorauskasse, Bankeinzug, EC-/Maestro, Sofortüberweisung oder Kreditkarte. Eine vom Kunden Gastro-MIS erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen. Der Kunde hat die entstehenden Kosten zu tragen, die infolge einer Rücklastschrift mangels Kontodeckung oder wegen vom Kunden unrichtig übermittelter Bankdaten entstehen.
    7. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu Gastro-MIS behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Gastro-MIS auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
    8. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Gastro-MIS nach vorheriger Androhung berechtigt, bestehende Zertifikate für die Hardware, insbesondere für die TSE, vom Hersteller widerrufen zu lassen.
  7. Widerruf von Zertifikaten
    1. Der Kunde räumt dem Hersteller das Recht ein, die Zertifikate der gekauften Hardware, insbesondere der TSE, im Falle eines Zahlungsverzugs gegenüber dem Hersteller zu widerrufen.
    2. Gastro-MIS ist nach vorheriger Androhung berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden bestehende Zertifikate für die Hardware, insbesondere für die TSE, vom Hersteller widerrufen zu lassen.
    3. Im Falle des Zertifikatswiderrufs durch den Hersteller sind diese nicht mehr gültig, insbesondere bei Überprüfung durch die Behörden.
  8. Verjährung
    1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
    2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
    3. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß der Allgemeinen Bestimmungen unter Buchst. A Ziffer 8 (Haftung) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.