Egal ob für ein romantisches Abendessen oder einen stimmungsvollen Familienausflug, ein Essensgutschein eignet sich immer als Geschenk!

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Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre, nach § 199 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist, mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstand.



Betrag zwischen 10,00 € und 150,00 €